Jobbereich Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege

Die Bezeichnungen Krankenpfleger bzw. Krankenschwester werden

im deutschsprachigen Raum – zum Teil verkürzt zu Pfleger und Schwester – synonym als allgemeine Berufsbezeichnung für Personen verwendet, die einen Gesundheitsberuf oder teilakademischen Heilberuf im Gesundheitswesen ausüben. In Deutschland sind sie geschützte Berufsbezeichnungen reglementierter Berufe.

Grundlage für den Beruf ist eine Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege. Die verschiedenen Ausbildungsgesetze für Pflegeberufe in Deutschland, Österreich und in der Schweiz sehen jeweils neue geschützte Berufsbezeichnungen vor, wobei in Deutschland die alten Berufsbezeichnungen Krankenpfleger und Krankenschwester weiterhin geschützt sind, aber gegen die neuen ausgewechselt werden können. Dort ist eine weitere Veränderung ab 2023 gesetzlich vorgesehen.

Quelle: wikipedia